Unterweisung für den Umgang mit Hubarbeitsbühnen, Gabelstaplern und Teleskopstaplern

Das Ziel der Unterweisung ist das sicherheitsgerechte Verhalten.

Eine Unterweisung bietet Ihnen die Möglichkeit, unser Fachwissen und unsere Erfahrung an Ihre Beschäftigten weiterzugeben und somit ihr Unternehmen erfolgreicher zu machen.

Die Unterweisung besteht aus zwei wesentlichen Themen:

  • die Gefahren, denen die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind und
  • die Schutzmaßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren

Vorteile einer Unterweisung:

  • Ihre Beschäftigten lernen Risiken einzuschätzen und arbeiten dadurch mit wenigen Fehlern
  • Sie erfüllen die rechtlichen Pflichten zur Unterweisung.
  • Die Beschäftigten wissen welche Schutzausrüstungen und Sicherheitsmaßnahmen vorgeschrieben sind.
  • Ihre Beschäftigten können sicher und störungsfrei arbeiten und sind damit produktiver.
  • Ihre Beschäftigten sind motivierter, weil sie sehen, dass ihre Gesundheit und Sicherheit im Unternehmen wichtig sind.
  • Ihre Arbeitsverfahren sind zuverlässiger, weil die Beschäftigten besser informiert sind.

Nach §12 Arbeitsschutzgesetz, §12 Betriebssicherheitsverordnung und §4 DGUV Vorschrift 1 hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten regelmäßig (jährlich) zu unterweisen. Die DGUV Vorschrift 1 fordert sogar einen schriftlichen Nachweis.

Die Regelmäßig wiederkehrenden Unterweisungen sind nötig, weil jeder Mensch viel von dem einmal Gelernten nach einiger Zeit wieder vergisst. Man versuche nur, sich an all das zu erinnern, was man in der Schule mal gelernt hat.

Erfahrungsgemäß auch unter günstigsten Umständen wird vieles wieder vergessen. Insbesondere dann, wenn sich keine Unfälle ereignen, geraten die Gefahren und Schutzmaßnahmen rasch in Vergessenheit und eine erneute Unterweisung ist zur Auffrischung des Gedächtnisses nötig.