Unterweisung für den Umgang mit der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz

Für Bediener von Hubarbeitsbühnen empfiehlt die Berufsgenossenschaft das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) als Rückhaltesicherung. Sie schützt die Person davor, aus dem Arbeitskorb durch den sogenannten Peitschen-/Katapulteffekt herausgeschleudert zu werden.

Damit die Person die PSAgA richtig anwenden kann, fordert die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ in §31: Für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, hat der Unternehmer die nach § 3 Absatz 2 der PSA-Benutzungsverordnung bereitzuhaltende Benutzungsinformation den Versicherten im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln.

In der Unterweisung werden folgende Themen behandelt:

  • Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes
  • Allgemeine Grundlagen zur PSAgA und Rettungsausrüstung
  • Bauarten und praktische Anwendung der PSAgA
  • Übungen zur Rettung
  • Maßnahmen der Ersten Hilfe