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Unterweisung

Unterweisung für den Umgang mit der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz

 

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Für Bediener von Hubarbeitsbühnen empfiehlt die Berufsgenossenschaft das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) als Rückhaltesicherung. Sie schützt die Person davor, durch den sogenannten Peitschen-/Katapulteffekt aus dem Arbeitskorb herausgeschleudert zu werden.

Damit die Person die PSAgA richtig anwenden kann, fordert die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ in §31: Für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, hat der Unternehmer die nach § 3 Absatz 2 der PSA-Benutzungsverordnung bereitzuhaltende Benutzungsinformation den Versicherten im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der PSAgA-Unterweisung:

  • Vollendung des 18. Lebensjahrs
  • Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift*

* Unterweisung kann mit einem Dolmetscher durchgeführt werden.

Eine jährliche Unterweisung für den Umgang mit der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) in Hubarbeitsbühnen dauert ca. drei bis vier Stunden.

In der Unterweisung werden folgende Themen behandelt:

  • Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes
  • Allgemeine Grundlagen zur PSAgA und Rettungsausrüstung
  • Bauarten und praktische Anwendung der PSAgA
  • Maßnahmen der Ersten Hilfe
  • KEINE Durchführung von Hängeübungen

Für eine Anfrage kontaktieren Sie uns bitte unter dispo.lux@mateco.lu oder per Telefon +3523509991